Fotografen aufgepaßt! Nun gibt es ein interessantes Urteil des Landgerichts Postdam, wonach es untersagt ist, Fotos von Schlössern - immerhin öffentliche Gebäude - die von der Stiftung "Preußischer Schlösser" betreut werden, zu schießen und dann zu verkaufen. Und wie sieht es bald mit Malern aus? Mit Fotokunst? Mit Lyrik über diese Schlösser? Müssen wir Abgaben zahlen, wenn wir Schriftsteller dort Geschichten spielen lassen?
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